In Ravensburg haben Unbekannte am Freitag über hundert Wahlplakate der Partei «Die Grünen» zerrissen. Laut ZVW beläuft sich der entstandene Schaden auf mehr als 1.000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlung wegen Sachbeschädigung, die offenbar auch einen politisch motivierten Hintergrund aufweist, aufgenommen.
Die Vandalenakte beschränkten sich jedoch nicht nur auf Ravensburg. Auch in den umliegenden Städten Leutkirch, Aitrach und Aichstetten wurden am Dienstag mehrere Wahlplakate beschädigt oder beschmiert. Darüber hinaus gab es ähnliche Berichte aus Mosbach, Künzelsau, Winden und Elzach, wo Plakate von verschiedenen politischen Parteien betroffen waren.
Rechtliche Konsequenzen von Vandalismus
Wahlplakate wie die der Grünen sind Eigentum der jeweiligen Parteien und unterliegen dem Schutz des Strafgesetzbuches. Laut t-online kann Vandalismus an Wahlplakaten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sachbeschädigung ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Besonders gravierend wird es, wenn verfassungswidrige Symbole wie Hakenkreuze beteiligt sind; hierfür drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Auch das Umdrehen von Plakaten, ein rechtlich umstrittenes Thema, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich bewertet.
Ermittlungen und Prävention
Die Polizei hat angekündigt, die Vorfälle gründlich zu untersuchen. Oft wird jedoch keine Anzeige erstattet, was die Verfolgung der Täter erheblich erschwert. Dies zeigt sich auch in der Tatsache, dass die meisten Statistiken über solche Delikte in den vergangenen Jahren nicht vollständig sind.
Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen in Ravensburg und den umliegenden Orten verlaufen werden und ob die Verantwortlichen für diesen Vandalismus zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kür unserer politischen Botschaften erfordert nicht nur das Engagement der Parteien, sondern auch den respektvollen Umgang aller Bürger mit den Werten unserer Demokratie.