Meinungsfreiheit in Ravensburg: Kreative Protestformen gestattet
Eine ungewöhnliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sorgt für Aufsehen: Eine 19-jährige Klimaaktivistin hat das Recht erkämpft, bei Demonstrationen in Ravensburg politische Botschaften mit Straßenkreide auf den Marienplatz zu schreiben. Die Stadt hatte dies zunächst untersagt, doch die Klägerin setzte sich erfolgreich gegen diese Einschränkung durch.
Die junge Frau sieht das Verbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit an. Sie betont, dass demokratische Freiräume erhalten bleiben sollten und dass sie eine Stadt schätzen möchte, in der Meinungsfreiheit gefördert wird. Als aktive Klimaschützerin erlebt sie häufig, wie Proteste kriminalisiert werden, und betont die Bedeutung des Grundgesetzes, das Versammlungen zur Meinungskundgabe schützt.
Die Stadtverwaltung berief sich bei ihrem Verbot auf eine Polizeiverordnung, die das Beschriften oder Bemalen öffentlicher Flächen untersagt. Dennoch haben viele Bürgerinnen und Bürger sich nicht an dieses Verbot gehalten und mit Straßenkreide Parolen aufgebracht, die oft wochenlang sichtbar blieben. Die Stadtverwaltung betont, dass das Ziel des Verbots darin besteht, das Stadtbild zu schützen und Verunstaltungen zu verhindern, unabhhängig davon, ob diese mit Graffiti oder Straßenkreide verursacht werden.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts hat die Stadtverwaltung ihre Auflagen geändert und erlaubt nun Kreideaktionen während Versammlungen, jedoch müssen diese unmittelbar nach Ende der Veranstaltung entfernt werden. Die Stadt Ravensburg betont, dass sie auch zukünftig auf diese Regelung bestehen werde, um das Stadtbild zu erhalten und Proteste in geordneten Bahnen zu halten.