Ein außergewöhnlicher Fall hat jüngst am Landgericht Ravensburg für Aufsehen gesorgt. Ein 26-jähriger Mann wurde wegen zweifacher Vergewaltigung, Fahren ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung sowie Urkundenfälschung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich vollumfänglich geständig und hat einer Familie über ein Jahr lang mit psychischen und physischen Drohungen zugesetzt. In einem erschreckenden Machtspiel gab er vor, Generalleutnant der Bundeswehr zu sein und die Familie vor einer vermeintlichen Bedrohung zu beschützen, wodurch er ihr Vertrauen ausnutzte und sie in eine verzweifelte Lage brachte.

Die Familie war gezwungen, das Haus nur mit seiner Genehmigung zu verlassen und ein tägliches Sportprogramm zu absolvieren. Zudem zwang der Mann die Tochter sowie deren Freundin zu sexuellen Handlungen. Die verwüstende Erfahrung hat bei den Frauen zu massiven psychischen Belastungen geführt; sie leiden jetzt unter Angstzuständen und Schlafstörungen. Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte beim Angeklagten eine histrionische Persönlichkeitsstörung (HPS), sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine Schuldminderung durch die psychische Erkrankung.

Diagnose und Verhalten des Angeklagten

Die histrionische Persönlichkeitsstörung ist gekennzeichnet durch übertriebene Emotionalität, ein extremes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und manipulative Verhaltensweisen. Typische Merkmale sind eine dramatische Selbstdarstellung, eine leichte Beeinflussbarkeit und ein unangemessen sexuelles Verhalten. Diese Störung, die in das DSM-V aufgenommen wurde, wird oft erst aufgrund begleitender psychischer Probleme wie Depressionen erkannt. Interessanterweise empfinden Betroffene häufig keine Einsicht in ihr problematisches Verhalten, was die Behandlung erschwert berichtete.

Der Angeklagte nutzte sein schauspielerisches Talent geschickt, um sowohl Geld als auch sexuelle Dienstleistungen von der Familie zu erlangen. In einem beunruhigenden Akt der Manipulation entfernte er sich von der sozialen Norm, indem er sogar im Herbst 2023 gefälschte Profile bei Instagram erstellte, um die jungen Frauen zu bedrohen. Letztendlich ergaunerte er über 30.000 Euro von der Familie und betrug eine der jungen Frauen um ca. 15.000 Euro.

Folgen und Ausblick

Die Familie ist schwer traumatisiert. Obwohl das Urteil von beiden Seiten angenommen wurde und rechtskräftig ist, stehen weitere Verhandlungen an, da nicht alle Straftaten des Angeklagten vollständig abgearbeitet wurden. Während sich die verletzten Familienmitglieder mit ihren psychischen Belastungen auseinandersetzen, bleibt die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um derartige Verbrechen in Zukunft zu verhindern.

Insgesamt stellt der Fall nicht nur die tiefgreifenden psychologischen Auswirkungen für die Betroffenen in den Vordergrund, sondern wirft auch ein Licht auf die Herausforderungen, die mit der Behandlung von Personen mit histrionischer Persönlichkeitsstörung verbunden sind. Empathie und klare Grenzen sind hierbei entscheidend.