Baden-WürttembergGießen

Protestklage: Frau kämpft gegen Kostenbescheid nach A49-Demo

Am 14. Juni 2024 wird vor dem Verwaltungsgericht in Gießen über die Klage einer Frau verhandelt, die einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der Autobahn 49 angefochten hat. Die Aktivisten hatten im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm sowie in anderen Waldstücken gegen die Rodung von Bäumen für den Lückenschluss der Autobahn protestiert. Einige von ihnen hielten sich auf hohen Gestellen, den sogenannten Mono- oder Tripods, auf und wurden von Polizisten zu Boden gebracht. Die Klägerin wurde mit Kosten im Zusammenhang mit einem dieser Einsätze konfrontiert, obwohl sie angab, nicht die Person zu sein, die von einem Monopod geholt wurde.

Das Gericht ließ daraufhin ein anthropologisches Gutachten erstellen, um die Identität der betreffenden Person zu klären. In der bevorstehenden mündlichen Verhandlung sind sowohl die Gutachterin als auch eine Zeugin geladen, um weitere Erkenntnisse zu liefern. Diese Beweisaufnahme soll dazu beitragen, Klarheit über die Ereignisse zu schaffen und eine fundierte Entscheidung in Bezug auf den Kostenbescheid zu ermöglichen. Die Konfliktsituation zwischen den Aktivisten und den Behörden während der Proteste hat somit auch rechtliche Folgen, die vor Gericht geklärt werden müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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