In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen künftig von den Bundesländern an den Profifußball, also an die Deutsche Fußball Liga (DFL) und den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weitergegeben werden dürfen. Dieses Urteil beendet einen zwölfjährigen Streit über Gebühren, der erstmals 2015 aufkam, als Bremen eine Rechnung über 425.000 Euro nach einem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV stellte. Die DFL hatte sich gegen diese Rechnung gewehrt, jedoch in mehreren juristischen Auseinandersetzungen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verloren.

Das Urteil, das am Dienstag verkündet wurde, bedeutet einen erheblichen Wandel in der Finanzierung der Sicherheitskosten im Fußball. Bislang trugen Steuerzahler die Kosten für reguläre Partien in Höhe von rund 120 Millionen Euro jährlich. Die zusätzlichen Ausgaben für Hochrisikospiele, die sich auf 20 bis 30 Millionen Euro belaufen, sollen jetzt von den wirtschaftlichen Nutznießern getragen werden.

Reaktionen aus der Politik und dem Fußball

Christian Pegel, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, hat das Urteil begrüßt, sieht jedoch keine allgemeingültige Lösung in diesem Ansatz. Er plant, die Auswirkungen des Urteils auf das Bundesland zu analysieren. Dabei herrscht Uneinigkeit zwischen den Bundesländern: Bayern, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg wollen keine Rechnungen an die Clubs stellen, während Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Hamburg diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Insbesondere der FC Hansa Rostock könnte von den neuen Regelungen betroffen sein. Pegel betont die Wichtigkeit des Dialogs mit dem Verein und anderen Innenministern, um faire Bedingungen zu schaffen. Die DFL zeigt sich enttäuscht über das Urteil, betont jedoch, die Entscheidung zu akzeptieren. Der DFL-Anwalt Bernd Hoefer äußerte, dass das Urteil nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gefährde, sondern auch existenzielle Risiken für kleinere Vereine mit sich bringe.

Forderung nach einheitlichen Regelungen

Das Fanbündnis „Unsere Kurve“ reagierte fassungslos auf das Urteil und warnte vor langfristigen Schäden für die öffentliche Ordnung. Ihre Argumentation basiert auf der Auffassung, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit eine Kernaufgabe des Staates darstellt, die durch Steuermittel finanziert werden sollte. Der Innensenator von Bremen, Ulrich Mäurer, schlug in diesem Zusammenhang eine bundesweite Fondslösung vor, bei der die Profiliga in einen Fonds einzahlt, aus dem die Polizeikosten nach Aufwand abgerechnet werden sollen.

Diese Diskussion zeigt, wie dynamisch und kontrovers die Thematik der Polizeikosten im Fußball bleibt. Der Weg zu einer einheitlichen Regelung steht weiterhin offen, und die unterschiedlichen Auffassungen der Bundesländer könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen.