OstalbkreisWetter und Natur

Sicher und legal grillen: Tipps zur richtigen Platzwahl und Verhaltensregeln in Ellwangen

Die besten Tipps und Regeln für das Grillen im Ostalbkreis

Das Wetter am langen Pfingstwochenende im Ostalbkreis lädt möglicherweise nicht zum Grillen ein, aufgrund von Regen und kühlen Temperaturen. Dennoch freuen sich viele Menschen darauf, wenn die Sonne wieder scheint und warme Temperaturen für gute Stimmung sorgen. Die Suche nach dem perfekten Grillplatz kann erleichtert werden, indem auf eine kürzlich von der „Ipf- und Jagst-Zeitung/ Aalener Nachrichten“ zusammengestellte Grillkarte zurückgegriffen wird. Diese Karte umfasst 50 der schönsten Plätze zum Grillen im Ostalbkreis und seiner Umgebung.

Beim Grillen sind jedoch einige Regeln zu beachten, da damit potenzielle Gefahren einhergehen. Die Stadtverwaltung Ellwangen klärt über die Vorschriften auf. Obwohl grundsätzlich kein bundeseinheitliches Gesetz für offene Feuer existiert, besteht die Pflicht, die Nachbarn nicht durch Lärm oder Geruch zu belästigen. Der Verband Wohneigentum betont, dass Nachbarn gelegentliches Grillen in der Sommerzeit tolerieren sollten, solange es nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt. Pressesprecher Olaf Thielke von der Stadt Ellwangen bestätigt, dass Grillen an sich nicht verboten ist, jedoch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden muss, um Belästigungen zu vermeiden.

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern gestaltet sich das Grillen oft schwieriger. Einige Vermieter verbieten das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon, während Gas- oder Elektrogrills in der Regel erlaubt sind. Im Zweifelsfall suchen viele Mieter öffentliche Grillplätze und Feuerstellen auf, um Konflikte zu vermeiden. In der Umgebung von Ellwangen gibt es offizielle Feuerstellen in Rindelbach, am Ihnberg in Pfahlheim sowie beim Wanderparkplatz Sägweiher in Espachweiler. Laut Thielke ist offenes Feuer im Wald gemäß dem Waldgesetz von Baden-Württemberg nur erlaubt, wenn die Feuerstelle mehr als 100 Meter von den Bäumen entfernt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein generelles Feuerverbot in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturreservaten, auf privaten Grundstücken ohne Erlaubnis und öffentlichen Plätzen gilt. Wer ohne Erlaubnis des Grundstücksbesitzers an nicht offiziellen Grillplätzen grillt, riskiert eine Bußgeldstrafe von bis zu 5000 Euro, wie von der Stadt Ellwangen angegeben. Letztendlich sollte beim Grillen stets die Rücksichtnahme auf andere und die Einhaltung der geltenden Vorschriften im Vordergrund stehen, um Konflikte zu vermeiden und die Natur zu schützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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