Der Rechtsstreit um Christoph Trautmann, den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen, sorgt weiterhin für Aufregung in der Region. Laut Schwäbische Post wurde ein für diese Woche geplanter Gerichtstermin am Landgericht Ellwangen auf den 13. Juni 2025 verschoben. Trautmann hatte im Dezember 2024 Klage gegen seine fristlose Kündigung und Abberufung eingereicht.
In der Klage wird die Wirksamkeit der Kündigung angezweifelt. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Kündigung unwirksam ist, hätte Trautmann Anspruch auf sein Gehalt bis zum Ende seines Vertrags im März 2029, was mit Kosten von bis zu 800.000 Euro für die Stadtwerke verbunden wäre.
Der Hintergrund der Abberufung
Die Abberufung von Trautmann wurde Mitte Dezember 2024 im Aaler Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, nachdem der Aufsichtsrat der Stadtwerke zuvor darüber beraten hatte. Oberbürgermeister Frederick Brütting versicherte, dass die Kündigung als notwendig erachtet wird. Trotz der laufenden Klage erhält Trautmann derzeit keine Bezüge von den Stadtwerken.
Laut Schwäbische.de beträgt der Streitwert der Klage 800.000 Euro, da Trautmann eine Erstattung aller Schäden fordert, die durch die Kündigung entstanden sind oder noch entstehen werden. Konkrete Zahlen wurden bislang nicht angegeben.
Der Ablauf des Verfahrens
Das Landgericht wird nicht über einen bestimmten Geldbetrag entscheiden, sondern die Wirksamkeit der Kündigung prüfen. Der erste Verhandlungstag ist für den 21. März 2025 angesetzt. Der Anwalt von Trautmann hat die Ansprüche, die er im Falle einer Weiterbeschäftigung gehabt hätte, als Streitwert angesetzt.
Die Dauer des Verfahrens ist ungewiss und kann von Monaten bis Jahren variieren. In der Regel werden ähnliche Fälle nach ein bis zwei Jahren entschieden, jedoch können einige auch bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen. Hier stehen mehrere Szenarien zur Debatte: Ein Anerkenntnis könnte dazu führen, dass die Stadtwerke die Ansprüche erfüllen müssen, während eine Rücknahme für Trautmann ohne Entschädigung enden könnte. Gleichwohl besteht die Möglichkeit einer Einigung zwischen den Parteien oder einer Entscheidung durch das Gericht.
In der Zwischenzeit ist der Jahresabschluss der Stadtwerke für 2023 bereits fertiggestellt, wird aber erst nach der Vorstellung im Aufsichtsrat veröffentlicht. Auch ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 ist in Bearbeitung. Rückstellungen für mögliche finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Trautmanns Abberufung könnten im Jahresabschluss 2024 gebildet werden, wie Schwäbische Post berichtet.