Am 23. Februar 2025 stehen in Ellwangen vorgezogene Neuwahlen an, und die Wahlberechtigten haben nur 14 Tage Zeit für die Briefwahl. Normalerweise würde dieser Zeitraum sechs Wochen betragen. Marco Hauber, der Leiter des Wahlbüros Ellwangen, äußerte sich optimistisch über die Durchführung der Briefwahl, trotz der erhöhten personellen Belastung während dieser Zeit. Bei der Bundestagswahl 2021 nutzten etwa 7300 Wahlberechtigte die Briefwahl, und für die kommende Wahl wird eine ähnliche Anzahl erwartet.

Um den Prozess zu erleichtern, können Bürgerinnen und Bürger im Rathaus Ellwangen direkt vor Ort per Briefwahl wählen, wodurch der Versand der Unterlagen entfällt. Die ersten Chargen der Stimmzettel werden gegen Ende der ersten Februarwoche erwartet, sodass die Bearbeitung der Briefwahlanträge dann beginnen kann. Um dem zu erwartenden erhöhten Publikumsverkehr gerecht zu werden, plant die Stadtverwaltung, mindestens drei Vollzeitkräfte für die Bearbeitung der Anträge einzusetzen.

Wahlhelfer und Wahllokale

Die Stadt Ellwangen wird am Wahltag die üblichen Wahllokale zur Verfügung stellen. In Eigenzell wird das Wahllokal im Kindergarten eingerichtet, anstelle des Gymnastiksaals, während in Eggenrot das Gemeindehaus St. Patrizius als neuer Wahlsort dient. Rund 160 Personen werden die Stadtverwaltung sowohl bei der Urnen- als auch der Briefwahl sowie bei der Auszählung der Stimmen unterstützen. Es sind keine personellen Engpässe bei der Einteilung der Wahlhelferinnen und -helfer zu erwarten.

Für die Briefwahl gibt es vielfältige Gründe, warum sich Wahlberechtigte dafür entscheiden. Ob aufgrund eines Urlaubs, Alters, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder einfach aus Bequemlichkeit – die Möglichkeit zur Briefwahl wird von vielen geschätzt. Seit 2008 kann der Antrag auf einen Wahlschein ohne Begründung gestellt werden. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Ellwangen beantragen den Wahlschein direkt bei der Gemeinde.

Antragstellung und Fristen

Der Wahlschein kann persönlich oder schriftlich beantragt werden, wobei eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist, wenn Angehörige den Antrag stellen. Telefonische Antragstellungen sind nicht möglich. Die Wahlunterlagen werden nach Antragstellung an die angegebene Adresse versendet, wobei auch eine Zustellung an die Urlaubsadresse oder die persönliche Abholung im Bürgeramt möglich ist. Der späteste Termin für die Antragstellung ist der Freitag vor dem Wahltermin um 18:00 Uhr.

Nach Erhalt der Briefwahl-Dokumente sollten die Wahlberechtigten deren Vollständigkeit überprüfen. Zu den enthaltenen Dokumenten gehören der Wahlschein, der amtliche Stimmzettel sowie die entsprechenden Umschläge. Um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird, muss der Wahlbrief bis zum Wahltermin bei der Gemeinde eingegangen sein. Es wird empfohlen, die Wahlunterlagen spätestens drei Tage vor der Wahl abzusenden.

Die Wahlstatistik bietet wertvolle Informationen zu vergangenen Wahlen, einschließlich der Zahl der Wahlberechtigten und der Wählerinnen und Wähler. Sie analysiert auch das Wahlverhalten und gibt Einblick in die Wahlbeteiligung in verschiedenen Altersgruppen und Geschlechtern. Diese Daten sind für die Vorbereitung der bevorstehenden Wahlen von großer Bedeutung und können auf Statistikportal eingesehen werden.