In der Stadt Bopfingen zeichnet sich ein neues Bauprojekt ab, das besonders für Aufhausen von Bedeutung ist. Der Gemeinderat hat Ende Dezember 2024 den Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet „Welkfeld III“ genehmigt, was der Stadt neue Möglichkeiten zur Wohnraumentwicklung eröffnet. In dem geplanten Gebiet sollen 22 Einfamilienhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser entstehen, was zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums beiträgt. Die Verwaltung plant, eine Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten, um die Vorschläge und Bedenken der Bürger zu sammeln und zu berücksichtigen.

Die Herausforderung bei diesem Bauvorhaben ist die Hanglage des Grundstücks. Diese erfordert eine individuelle Architektur und ermöglicht gleichzeitig eine kompakte Nutzung der Grundstücke. Nach den Plänen sind halb eingegrabene Untergeschosse vorgesehen, die als Aufenthaltsräume oder Einliegerwohnungen genutzt werden können. Darüber hinaus ist die Gestaltung der Grundstücke besonders wichtig, da diese nicht durchgängig eben sein können. Stattdessen sind Terrassierungen, Stützmauern und Böschungen notwendig, um die Hanglage optimal zu nutzen.

Grundstücksgrößen und Erschließung

Die geplanten Grundstücksgrößen variieren: Mehrfamilienhäuser sollen auf 1.200 Quadratmetern errichtet werden, während Einfamilienhäuser zwischen 500 und 600 Quadratmetern Platz finden. Doppelhaushälften sind für etwa 300 Quadratmeter vorgesehen. Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über verschiedene Straßen, die sowohl aus Richtung Bopfingen als auch aus Richtung Aalen zugänglich sind.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet „Welkfeld III“ nicht an das Gasnetz angeschlossen wird. Dies schafft Raum für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), was den klimatischen Anforderungen und dem Trend zu nachhaltigem Bauen Rechnung trägt. Die Dachformen sind in diesem Zusammenhang flexibel: Satteldächer, Walm- und Zeltdächer mit einer Neigung zwischen 20 und 30 Grad sind erlaubt, wobei die Farben der Dächer variieren dürfen.

Klimaschutz und Bauleitplanung

Das Projekt reiht sich in die Vielzahl von Maßnahmen ein, die Kommunen zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ergreifen. Bauleitpläne spielen hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie verbindliche Festsetzungen für Bauherren enthalten. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und das Verbot von Schottergärten, um eine nachhaltige und lebenswerte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Dennoch berichten einige Gemeinden von mangelnden personellen Ressourcen, um die Einhaltung dieser Festsetzungen zu kontrollieren.

Eine Handreichung, die von Experten erstellt wurde, soll Kommunen dabei unterstützen, klare und praktikable Hinweise für Bauherren und Interessierte bereitzustellen. Sie bietet nicht nur kompakte Informationen, sondern auch praktische Tipps zur Umsetzung von umweltfreundlichen Bauvorhaben. Zielgruppe sind sowohl Käufer von Neubauten als auch von Bestandsimmobilien, die an nachhaltigen Lösungen interessiert sind.

Das Projekt „Welkfeld III“ in Aufhausen steht damit nicht nur für eine positive Weiterentwicklung des Wohnraums in Bopfingen, sondern auch für ein starkes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Weitere Informationen zu Bauleitplänen und Siedlungsentwicklungen finden sich auf Pittenhart.de und Energieagentur RLP.