Im Rahmen des neuen Lärmaktionsplans für Aalen steht die Einführung von mehr Tempo-30-Zonen zur Diskussion. Dies könnte ein entscheidender Schritt zur Lärmminderung in der Stadt sein. Die Bürgerinformation über das Vorhaben fand jedoch nur schwaches Interesse – lediglich 13 Besucher waren erschienen, wie schwaebische-post.de berichtet.

Die von der Bernard Gruppe durchgeführten Lärmberechnungen zeigen, dass viele Straßen in Aalen tagsüber über 65 Dezibel und nachts über 55 Dezibel erreichen. Damit sind diese Bereiche stark lärmgeplagt. Der Fokus liegt auf Straßen, auf denen mehr als 8200 Kraftfahrzeuge täglich verkehren. Projektleiter Dominik Musack präsentierte die identifizierten „Hotspots“ und gab konkrete Empfehlungen ab.

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Empfohlene Tempo-30-Zonen

In dem Plan sind mehrere Straßen hervorgehoben, die von künftigen Tempolimits profitieren sollen:

  • Gartenstraße zwischen Kernstadt und Fackelbrückenstraße
  • Düsseldorfer Straße zwischen Hirschbachstraße und Kubaa-Zufahrt
  • Bahnhofstraße zwischen Schleifbrücken- und Rötenbergstraße
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  • Friedrichstraße zwischen Kreisverkehr Hopfenstraße und Spiegler

Zusätzlich wird vorgeschlagen, bestehende Tempo-30-Strecken auf der Rombacher Straße auszudehnen und ganztägig Tempo 30 auf der Stuttgarter Straße sowie der Friedrichstraße einzuführen. Weitere empfohlene Tempolimits betreffen die Wellandstraße, Hofherrnstraße, Weilerstraße, Aalener Straße und die Ebnater Steige in Unterkochen.

Reaktion der Bevölkerung und Ausblick

Die Resonanz aus der Bevölkerung auf den Lärmaktionsplan war bislang gering. Bis zum heutigen Tag, 23. Januar 2025, sind lediglich 30 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen online bis zur öffentlichen Auslegung des Plans am 30. Januar 2025 einzureichen. Der Gemeinderat wird voraussichtlich im April 2025 eine Entscheidung über die Empfehlungen treffen.

Der Lärmaktionsplan wird zudem alle fünf Jahre aktualisiert und basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Erkenntnisse des Bundesumweltamts belegen, dass der Schallpegel bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h um 2 bis 3 Dezibel sinkt. Weitere Informationen zu den Themen Lärmminderung und Tempolimits können in dem Bericht des Umweltbundesamts und dem Bundestag nachgelesen werden.