Am Abend des 25. Februar führte eine gemeinsame Kontrollaktion der Offenburger Zöllner und der örtlichen Landespolizei strenge Überprüfungen in mehreren Gastronomiebetrieben und Personenbeförderungsunternehmen durch. In den Kommunen Schutterwald, Offenburg und Appenweier standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnbestimmungen im Fokus. Bei der Aktion, die während einer Fastnachtsveranstaltung in Appenweier stattfand, wurden insgesamt 41 Personen aus 19 Betrieben überprüft.

Besonders auffällig war der Fall eines Kochs in einem Restaurant in Appenweier, der weder sozialversichert noch ordnungsgemäß angemeldet war. Zudem erhielt er Sozialleistungen, ohne seine neue Beschäftigung dem zuständigen Leistungsträger zu melden. Insgesamt wurden auch 17 weitere Beanstandungen im Verkehrs- und Personenbeförderungsrecht verzeichnet, deren weitere Bearbeitung der Landespolizei obliegt.