Ein Lastwagenfahrer lebte mehrere Tage auf einem abgelegenen Parkplatz ohne Sanitäranlagen in Haslach im Kinzigtal, teilte Welt mit. Der Fahrer war über mehrere Wochen nicht mehr zu Hause, was zu erheblichen Problemen im Hinblick auf die von seinem Arbeitgeber bereitgestellten Bedingungen führte.

Der Arbeitgeber hätte eine geeignete Unterkunft für den Fahrer bereitstellen müssen. Das verantwortliche Unternehmen wird in der Folge eine Sicherheitsleistung von knapp 3.000 Euro zahlen müssen. Dies steht im Zusammenhang mit den Regelungen bezüglich der Wochenruhezeiten, die vorschreiben, dass Unternehmen ihren Fahrern bei Ruhezeiten von mehr als 45 Stunden eine Unterkunft und notwendige sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen müssen. Diese Regelungen sind sowohl durch europäisches als auch durch deutsches Recht festgelegt.

Vorschriften für Berufskraftfahrer

Die Einhaltung der EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ist für Berufskraftfahrer Pflicht, wie europa.eu berichtet. Diese Regeln gelten für Lkw über 3,5 Tonnen sowie Busse mit 10 oder mehr Personen, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

Zu den festgelegten Lenkzeiten gehören maximal 9 Stunden pro Tag (10 Stunden an zwei Tagen pro Woche) sowie maximal 56 Stunden pro Woche, was sich auf 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen summieren kann. Zudem müssen Fahrer nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten einlegen.

Für die wöchentliche Ruhezeit sind mindestens 45 Stunden ununterbrochene Ruhe angesagt, die nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Dies gilt auch für außergewöhnliche Umstände, in denen die wöchentliche Ruhezeit bis auf 24 Stunden verkürzt werden kann, jedoch stets unter Einhaltung der allgemeinen Vorgaben im Arbeitsrecht.

Quellen

Referenz 1
www.welt.de
Referenz 2
europa.eu
Quellen gesamt
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