Ortenaukreis

Chemielager-Brand in Achern: Boden-Sanierung beginnt nach langem Rechtsstreit

Nach rund zehn Jahren kann die Bodensanierung des schweren Chemielager-Brandes in Achern endlich beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Auffassung des Ortenaukreises bestätigt, dass der Betreiber des abgebrannten Chemikalienlagers für die Beseitigung der Umweltschäden verantwortlich ist. Der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises, Nikolas Stoermer, äußerte sich positiv zu der Entscheidung des VGH. Nach einem Großeinsatz der Feuerwehr Achern im August 2014 bei dem Brand wurde die Gefährdung des Grundwassers durch PFAS-haltiges Schaummittel debattiert.

Das Landratsamt Ortenaukreis hatte ermittelt, wer die Kosten für die Sanierung des verunreinigten Bodens und Grundwassers in Höhe von etwa 450.000 Euro tragen sollte. Ein Gutachten von Professor Ernst-Peter Döbbeling ergab, dass der Einsatz des Löschschaums gerechtfertigt war. Das Landratsamt legte fest, dass der Betreiber des Chemikalienlagers den PFAS-Schaden maßgeblich verursacht hat und somit zur Schadensbeseitigung herangezogen wird. Aufgrund der hohen Umweltrisiken durch PFAS war eine sofortige Sanierung dringend erforderlich.

Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ermöglicht es nun, dass die Umweltsanierung ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden kann. Das Landratsamt prüft nun die nächsten Schritte zur effektiven Beseitigung der Umweltschäden in Achern. Die Klärung der Verantwortlichkeiten wird weiter im Rahmen des Hauptsacheverfahrens erfolgen, während die dringend benötigte Umweltsanierung bereits in Angriff genommen wird.

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