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Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg – Zukunftssicherheit für die Notfallversorgung

Die erste Beratung des neuen Rettungsdienstgesetzes fand kürzlich im Landtag von Baden-Württemberg statt. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. med. Michael Preusch, betonte die zukunftsorientierte Ausrichtung der Notfallversorgung durch das neue Gesetz. Besonders hob er die Integration der Smartphone-basierten Alarmierung von Ersthelfern bei Herz-Kreislauf-Stillständen hervor. Darüber hinaus werden europaweite Leitlinien in der medizinischen Versorgung nun auch in Baden-Württemberg umgesetzt.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind wichtige Angelegenheiten zu klären, darunter die Standardisierung im Rettungsdienst, die Finanzierung von Rettungswachen und die Digitalisierung des Datentransfers zu den Kliniken. Diese Schwerpunkte sind entscheidend, um eine effiziente und zeitgemäße Notfallversorgung für die Bürger des Landes zu gewährleisten. Dr. Michael Preusch zeigt sich als Mediziner erfreut über die Fortschritte und Neuerungen, die durch das neue Rettungsdienstgesetz ermöglicht werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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