Baden-WürttembergTechnologie

Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg: Fit für die Zukunft

Zukunftssicherheit im Rettungsdienst: Neue Gesetzesnovelle für Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat kürzlich die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Die Neufassung zielt darauf ab, mehr Rechtssicherheit, Innovationen und Digitalisierung im Rettungsdienst zu erreichen, um ihn fit für die Zukunft zu machen. Laut dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl steht das Wohl der Patientinnen und Patienten im Zentrum dieser Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Falle eines medizinischen Notfalls eine schnelle und zuverlässige Hilfe durch den Rettungsdienst gewährleistet ist.

Ein zentraler Aspekt der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes ist die Einführung einer neuen Planungsfrist, die darauf abzielt, die Rechtssicherheit und Klarheit im Rettungsdienst zu erhöhen. Zukünftig wird die Planung darauf ausgerichtet sein, dass das erste Rettungsmittel am Notfallort in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten eintrifft. Diese Änderung ersetzt die bisherige Hilfsfrist von 10 bis 15 Minuten und wird dazu beitragen, die Versorgung der Bevölkerung im Land weiter zu verbessern.

Inzidenztracker

Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes. Eine Experimentierklausel wird eingeführt, um die Erprobung neuer Versorgungskonzepte zu ermöglichen. Auf Grundlage von validen Fakten wird dann entschieden, ob diese Neuerungen landesweit eingeführt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Digitalisierung im Rettungsdienst. Durch Maßnahmen wie dem telenotärztlichen System und dem digitalen Versorgungsnachweis soll die Digitalisierung dazu dienen, den Menschen im Rettungsdienst zu helfen. Der Telenotarzt wird gesetzlich verankert sein, um ärztlichen Sachverstand virtuell in Echtzeit am Einsatzort verfügbar zu machen.

Die Einführung des neuen Rettungsdienstgesetzes stieß auf großes Interesse und erhielt zahlreiche Rückmeldungen von fachlich betroffenen Stellen und Bürgerinnen und Bürgern. Insgesamt wurden rund 25 Stellungnahmen mit etwa 350 einzelnen Punkten eingereicht. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf nun dem Landtag vorlegen, um ihn in das parlamentarische Verfahren zu übergeben.

Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"