Der Neresheimer Gemeinderat hat sich kürzlich intensiv mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Neresheim befasst. In einer Sitzung präsentierte Stadtkämmerin Sandra Niegel die Vermögens- und Schuldenstruktur der Kommune. Die Eröffnungsbilanz, ein aufwändiges Dokument, das den finanziellen Status der Stadt zu Beginn des Haushaltsjahres zeigt, gilt als wesentlicher Bestandteil der Umstellung auf die doppelte Buchführung, die auch als Doppik bekannt ist.
Die Erarbeitung dieser Bilanz nahm insgesamt sieben Jahre in Anspruch und erforderte einen hohen personellen Aufwand in der Verwaltung. Diese Herausforderung betrifft nicht nur Neresheim, sondern auch 1100 andere Kommunen in Baden-Württemberg, die sich ebenfalls auf die Doppik einstellen mussten. Angestoßen wurde dieser Prozess durch die Umstellung von der bisherigen kameralistischen Buchführung auf die Doppik, die eine umfassendere Erfassung und Bewertung aller Vermögen und Verbindlichkeiten voraussetzt.
Die Ergebnisse der Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz zeigt, dass der Gesamtwert der Stadt Neresheim bei 74,3 Millionen Euro liegt. Davon entfallen 66,6 Millionen Euro auf Sachvermögen. Der größte Posten hier ist mit 28,8 Millionen Euro die Infrastruktur, gefolgt von bebauten Grundstücken im Wert von 17,4 Millionen Euro und unbebauten Grundstücken, die mit 11,7 Millionen Euro bewertet werden. Zudem beträgt das Finanzvermögen 7,6 Millionen Euro.
Das Eigenkapital der Stadt beläuft sich auf 46 Millionen Euro, während die Sonderposten 21,8 Millionen Euro ausmachen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten summieren sich auf 5,6 Millionen Euro. Diese umfassenden Zahlen und die genaue Verteilung von Eigen- und Fremdkapital sind entscheidend für das Finanzmanagement der Kommune und verdeutlichen die tatsächliche Vermögenssituation.
Kritik am Verfahren
Trotz dieser detaillierten Präsentation gab es vonseiten des Gemeinderats Kritik am Verfahren und am Vorgehen des Regierungspräsidiums. Der Umstellungsprozess auf die Doppik ist Teil eines größeren Reformansatzes im kommunalen Finanzwesen, das sog. Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), welches darauf abzielt, alle Vermögensgegenstände und Schulden über einen realistischen Wertansatz zu erfassen. Die Bilanzierung muss dabei bestimmten gesetzlichen Bewertungsgrundsätzen entsprechen, die die Genauigkeit und Konsistenz der Daten gewährleisten, wie etwa die Bilanzidentität sowie die Einzel- und wirklichkeitsgetreue Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden.
Die Herausforderungen der ersten Erfassung der Vermögensgegenstände sind nicht zu unterschätzen, dennoch gibt es verschiedene Vereinfachungsregeln, die den Kommunen helfen sollen, diese Aufgaben zu bewältigen. In der Realität bedeutet die Umstellung auf Doppik auch, dass Kommunen in der Lage sind, nicht nur ihre Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, sondern auch die gesamten Wertveränderungen, einschließlich Verbindlichkeiten und Anlagen, transparent zu machen.
Die Reform der kommunalen Haushaltsführung und die damit verbundene Einführung der Doppik sind auf lange Sicht für eine verbesserte Finanztransparenz und -struktur in den Kommunen gedacht. Erfolgreiche Umstellungen sind in vielen Bundesländern bereits erfolgt, wobei Neresheim nun einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht hat.