Neckar-Odenwald-Kreis

Mobile Blitzer in Buchen: So entkommen Sie der Radarfalle!

VorfallVerkehrsunfall
Uhrzeit13:44
OrtBuchen, Gemarkung Büchen

Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, wird Autofahrern in Buchen besonders vorsichtiges Fahren ans Herz gelegt. In der Gudower Straße (PLZ 21514) ist eine mobile Radarfalle angekündigt, wo eine Geschwindigkeit von 70 km/h nicht überschritten werden darf. Diese Maßnahme ist Teil der intensiven Geschwindigkeitsüberwachung, die im gesamten Stadtgebiet von Buchen stattfindet. Wie News.de berichtet, kann es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen schnell zur Geldbuße kommen, die auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt wird.

Rechtslage zu Blitzerwarnungen

Die Nutzung von Radarwarngeräten und Blitzer-Apps sorgt für rege Diskussionen, da fast die Hälfte der Autofahrer solche Geräte verwendet, obwohl es in Deutschland verboten ist. Wie das Handwerksblatt aufzeigt, können Autofahrer, die gegen dieses Verbot verstoßen, mit Strafen bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Straßenverkehrsordnung § 23 lässt keinen zweifelhaften Spielraum und untersagt die Nutzung technischer Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen signalisieren oder stören sollen. Immerhin dürfen Beifahrer warnen oder Informationen über Blitzstandorte weitergeben.

Gerichte haben kürzlich entschieden, dass Autofahrer das Recht haben, die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen infrage zu stellen und dafür die Rohdaten der Messungen anzufordern. Dies könnte für viele zu einer rechtlich relevanten Voraussetzung werden, besonders bei falschen Anschuldigungen. Die Diskussion um Blitzer-Apps und deren mögliche Einführung in Google Maps bleibt in Deutschland weiterhin ein heißes Thema, wobei der gegenwärtige Stand klar ist: Der Einsatz solcher Technologien ist auch hierzulande rechtlich problematisch.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 13
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 156
Analysierte Forenbeiträge: 81

Referenz
www.news.de
Weitere Infos
www.handwerksblatt.de
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