Die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in Tübingen ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Betreibers einer McDonald’s-Filiale zurück und bestätigte damit, dass die Stadt zur Erhebung dieser Steuer berechtigt ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere für andere Kommunen, die ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
Einführung der Steuer und deren Ziele
Seit Januar 2022 müssen Schnellrestaurants in Tübingen für jede Einwegverpackung 50 Cent und für jedes Einwegbesteck 20 Cent bezahlen. Das Ziel der Verpackungssteuer ist es, Einnahmen zu erzielen, die Verunreinigung des öffentlichen Raumes zu verringern und Anreize für Mehrwegsysteme zu schaffen. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2022 etwa 950.000 Euro, was nicht unwesentlich zur Finanzierung der Müllentsorgungskosten in der Stadt beiträgt.
Zusätzlich zu Tübingen hat die Stadt Konstanz seit Jahresbeginn ebenfalls eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt, während Freiburg plant, ab Sommer eine ähnliche Abgabe zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die kommunale Verpackungssteuer eine rechtmäßige Maßnahme ist und damit im Einklang mit dem Abfallrecht des Bundes steht.
Klage und gerichtliche Auseinandersetzungen
Der Streit um die Verpackungssteuer begann mit der Klage einer McDonald’s-Betreiberin, die die Abgaben als zu hoch empfand. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 die kommunale Steuer für rechtmäßig erklärt, nachdem in einer früheren Instanz das Verwaltungsgericht Mannheim diese zunächst als unrechtmäßig eingestuft hatte.
Die Klage der Betreiberin wurde somit auch auf verfassungsrechtlicher Ebene geführt, nachdem sie in der Vorinstanz Erfolg hatte und dann beim Verfassungsgericht Beschwerde einreichte. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird als wegweisend angesehen und könnte ähnliche Prozesse in anderen Städten anstoßen.
Reaktionen auf das Urteil
Die Reaktionen auf das Urteil sind vielfältig. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Entscheidung, da sie die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen stärkt. Andererseits äußerte der Bundesverband der Systemgastronomie Bedenken wegen potenzieller Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Einführung solcher Steuern entstehen können.
Die Diskussion um die Verpackungssteuer in Tübingen macht deutlich, dass die Problematik der Einwegverpackungen und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Ordnung auch auf politischer Ebene geregelt werden muss. Oberbürgermeister Boris Palmer berichtete von einer spürbaren Nachfrage nach Mehrweggeschirr, was auf einen positiven Trend hindeutet.
Zusammenfassend können die Städte durch diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur substanzielle Einnahmen generieren, sondern auch einen Beitrag zur Reduzierung von Müll und zur Förderung nachhaltiger Systeme leisten.