Die Bürgergeld-Bezieherin Jannie aus Mannheim sieht sich mit einer unerwarteten finanziellen Belastung konfrontiert. Ihr Energieversorger hat sie aufgefordert, fast 1.000 Euro für eine Stromnachzahlung zu begleichen. Unklarheiten über die Zusammensetzung dieser Summe haben sie veranlasst, direkt beim Anbieter nachzufragen. In einem Gespräch erfuhr sie, dass die Rechnung, die ursprünglich 930 Euro betrug, durch Mahngebühren auf 1.113 Euro angewachsen ist.
Jannie lebt allein mit einem ihrer drei Kinder und besitzt keine energieaufwändigen Geräte. Trotz ihrer Bemühungen, den Stromverbrauch niedrig zu halten, übersteigt die Nachzahlung bei weitem das, was im Regelsatz für Stromkosten eingeplant ist. Da Bürgergeld-Bezieher im Regelsatz keinen Spielraum für Rücklagen haben, stehen sie oft vor der Herausforderung, unerwartete Kosten wie diese zu stemmen. Jannie plant, die Summe in Raten von 20 bis 40 Euro abzubezahlen, was bedeuten würde, dass die Rückzahlung bis zu vier Jahre dauern könnte.
Hintergrund der Stromnachzahlungen
Stromnachzahlungen sind für viele Haushalte, insbesondere für Bürgergeld-Empfänger, ein häufiges Problem. Nach Angaben von Gegen-Hartz ist der im Regelsatz für Strom eingeplante Betrag oft nicht ausreichend. Für das Jahr 2023 wird eine jährliche Unterdeckung von etwa 180 Euro für Stromkosten verzeichnet.
Die Jobcenter sind nicht für diese zusätzlichen Kosten zuständig, da sie nicht unter die Wohnkosten fallen. Daher sind betroffene Bürger gezwungen, selbstständig mit ihrem Stromversorger über Ratenzahlungen zu verhandeln. Ignorieren von Nachzahlungsaufforderungen kann zu Mahngebühren und letztlich zu einer Stromsperre führen. Es wird empfohlen, Ratenhöhen von etwa 20 Euro pro Monat zu wählen, um die Rückzahlung zu erleichtern.
Finanzielle Hilfen und Ratenzahlungen
Es gibt zwei Hauptoptionen, um mit Nachzahlungen umzugehen: Die erste Möglichkeit ist, Ratenzahlungen direkt mit dem Stromversorger zu vereinbaren. Hierbei ist es wichtig, schnell Kontakt aufzunehmen, um Mahngebühren und Stromsperren zu vermeiden, wie Bürgergeld.org erläutert.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen. Dies wird in der Regel genehmigt, solange der Antragsteller nachweisen kann, dass er aktiv an einer Lösung mit dem Versorger gearbeitet hat. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt in der Regel durch Abzug von fünf Prozent des monatlichen Regelbedarfs. Dies bedeutet, dass bei Genehmigung eines Darlehens, vier Jahre für die Rückzahlung einer hohen Nachzahlung nur schwer zu bewältigen sind.
Die Bürgergeld-Empfänger haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Übernahme der Stromkosten, da diese im Regelbedarf enthalten sind. Im Jahr 2023 betrug die monatliche Pauschale für Haushaltsstrom 40,74 Euro für Singles, die ab 2024 auf 45,72 Euro erhöht wird. Diese stagnierenden Pauschalen setzen die Betroffenen unter Druck, da die tatsächlichen Strompreise kontinuierlich steigen.