Das Sammeln von Leergut und Pfandflaschen kann eine lukrative Tätigkeit sein, birgt jedoch steuerliche Konsequenzen. Laut „Yahoo Finanzen“ wird das Sammeln von Pfand als gewerbliche Aktivität angesehen, was potenziell steuerpflichtig ist. Die Steuerpflicht hängt vom erzielten Gewinn ab: Wird mit dem Leergut mehr als 11.604 Euro pro Jahr verdient, ist eine Steuerzahlung erforderlich, basierend auf dem aktuellen Grundfreibetrag in Deutschland.
Für Kunden, die Pfandflaschen auf Messen oder Festivals sammeln und dadurch ein signifikantes Einkommen erzielen, muss dieses in der Steuererklärung angegeben werden. Die Einkünfte sind dann in die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzutragen und steuerpflichtig.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Sammeln von Pfandflaschen auf öffentlichen Wegen oder Straßen erfolgen sollte. Das Durchsuchen von Privatgrundstücken oder Mülltonnen kann rechtlich problematisch
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