Mannheim

Neues Gesetz zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Bistum Speyer ab 2024

Das Bistum Speyer hat kürzlich die bisherigen Regelungen bezüglich der Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse umfassend überarbeitet. Das neue „Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Erweiterten Führungszeugnissen für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige im Bistum Speyer (EFZG)“ basiert auf den bisherigen Regelungen für Ehrenamtliche, bezieht nun aber auch die Pflichten Hauptamtlicher mit ein, die bisher nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt waren.

Generalvikar Markus Magin betont, dass mit dieser neuen Regelung eine einheitliche und transparente Vorgehensweise geschaffen wird. Es ist ihm als Leiter der Bischöflichen Verwaltung wichtig, dass die Erfahrungen im Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen kontinuierlich überprüft und angepasst werden.

Das neue Gesetz erweitert auch die Kreise von Mitarbeitenden, die verpflichtet sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Diese Regelung gilt für alle kirchlichen Rechtsträger in der Diözese Speyer, einschließlich der Pfarreien. Neben den Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats und des pastoralen Dienstes fallen auch Priester und deren Angestellte sowie Geistliche aus anderen Bistümern und Ruhestandsgeistliche unter die Vorlagepflicht.

Bernd Held, Vorsitzender des Betroffenenbeirats der Diözese, lobte das neue EFZ-Gesetz als einen wichtigen Schritt in der Missbrauchsbekämpfung. Der Betroffenenbeirat wurde in den Gesetzgebungsprozess einbezogen und befürwortet die Neuregelung ausdrücklich.

Das Gesetz tritt ab dem 01.06.2024 in Kraft und stellt somit einen weiteren Baustein in der Missbrauchsbekämpfung des Bistums Speyer dar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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