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Mutter aus Hockenheim verliert Berufung: Haftstrafe für Mord an Söhnen bleibt bestehen

Eine Mutter aus Hockenheim, die wegen des Mordes an ihren beiden Söhnen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden war, hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit ihrer Berufung keinen Erfolg gehabt. Das Gericht bestätigte das Urteil, da keine rechtlichen Fehler festgestellt wurden, die der 44-jährigen Angeklagten zugutekommen würden. Die Frau hatte ihre beiden Söhne am Karsamstag 2023 sediert und erstickt, angeblich, um das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden.

Der Hintergrund für die Tat war angeblich die geplante Reise der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine längere Haftstrafe forderte und der Verteidiger eine kürzere Strafe sowie eine Unterbringung in einer Nervenklinik beantragte, bleibt das endgültige Urteil bestehen. Die Mutter entwickelte laut einem psychiatrischen Gutachten nach einer Hirnblutung im Jahr 2005 eine Persönlichkeitsstörung, die ihre Steuerungsfähigkeit beeinträchtigte, jedoch nicht ihre Einsichtsfähigkeit.

Trotz des tragischen Falls und des schwerwiegenden Urteils zeigte die Frau kein Anzeichen von Reue oder Schuldbewusstsein. Die Kinder lebten bei ihrem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte, während die Mutter sie an den Wochenenden und in den Schulferien sah. Die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet, dass die Frau die volle Haftstrafe von 13 Jahren verbüßen muss. Dieser Fall hat sowohl öffentliches als auch juristisches Interesse geweckt und wirft Fragen zur psychischen Gesundheit und rechtlichen Verantwortung auf.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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