E-Scooter-Fahrer prallt gegen Autotür: Leichte Verletzungen in Mannheim!

E-Scooter-Fahrer verletzt bei Kollision mit offener Fahrzeugtür in Heidelberg. Fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen Pflichtversicherung.
E-Scooter-Fahrer verletzt bei Kollision mit offener Fahrzeugtür in Heidelberg. Fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen Pflichtversicherung.

Im Wellengewann, 69115 Heidelberg, Deutschland - Am Mittwochnachmittag, gegen 15:55 Uhr, kam es in Mannheim zu einem kuriosen Unfall: Ein 27-jähriger E-Scooter-Fahrer prallte gegen die teilweise geöffnete Tür eines Zustellfahrzeugs in der Straße „Im Wellengewann“. Trotz leichter Verletzungen verzichtete der Mann auf eine medizinische Behandlung. Der Aufprall führte jedoch zu einem Sachschaden von etwa 2.000 Euro an der Tür des Fahrzeugs, während am E-Scooter kein Schaden festgestellt wurde.

Die Polizeibeamten stellten während der Unfallaufnahme fest, dass am E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Dies könnte für den E-Scooter-Fahrer nun weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da ihm eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht. Der Fahrer des Zustellfahrzeugs sieht sich zusätzlich einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegenüber.

Details
Vorfall Körperverletzung, Verkehrs-unfall
Ursache fahrlässige Körperverletzung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ort Im Wellengewann, 69115 Heidelberg, Deutschland
Verletzte 1
Schaden in € 2000
Quellen