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Der tragische Messerangriff in Mannheim: Extremismus-Experte warnt vor viralen Videos

Der tragische Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizist seinen Verletzungen erlag, löste eine Welle der Trauer und Fassungslosigkeit aus. Das brutale Geschehen verbreitete sich rasend schnell durch Videos in den sozialen Medien, insbesondere auf der Plattform X. Dies führte zu einer Vielzahl teils extrem ausländerfeindlicher oder radikal islamistischer Kommentare sowie zur Verbreitung von Falschinformationen, die zu Konflikten und Debatten beitrugen.

Experte Hans-Jakob Schindler vom Counter Extremism Project (CEP) kritisierte die Plattform X für die schnelle Verbreitung des Tatvideos, was die Eskalation der Situation weiter befeuerte. Er betonte, dass Technologien wie das sogenannte Robust Hashing es Unternehmen ermöglichen, solche Inhalte effektiv zu entfernen und erneutes Hochladen zu verhindern. Trotz öffentlicher Verpflichtungen nach vorherigen Vorfällen scheinen große Social-Media-Plattformen jedoch wenig Interesse daran zu haben, gegen die Verbreitung solcher schockierenden Inhalte vorzugehen.

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Neben den Plattformen selbst geraten auch die Nutzer, die derartige Gewaltvideos hochladen und weiterverbreiten, in die Kritik. Rechtsexperte Christian Solmecke warnt davor, dass die Verbreitung solcher Aufnahmen, wie im Fall des Mannheim-Messerangriffs, strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Gemäß Paragraph 201a des Strafgesetzbuches (StGB) besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Opfers.

Es ist entscheidend, dass Plattformbetreiber aktiv werden, sobald sie von rechtswidrigen Inhalten erfahren. Während sie nicht zur Vorabüberwachung verpflichtet sind, müssen sie Mechanismen wie Notice-and-Takedown bereitstellen, um Nutzer zu ermöglichen, illegale Inhalte zu melden. Der Digital Services Act, der kürzlich erlassen wurde, stärkt diese Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen und betont die Verantwortung der Betreiber, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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