Die Bürgergeld-Empfängerin Petra aus der Sendung „Hartz und herzlich“ hat beschlossen, die Kündigungsfrist ihrer alten Wohnung nicht einzuhalten, um schneller in eine neue Wohnung umziehen zu können. Petra lebte mit ihren Kindern Pascal und Selina fünf Jahre lang in einer Wohnung mit Schimmelbefall in Mannheim. Nachdem die Familie endlich eine neue Wohnung in Dessau gefunden hat, möchte sie umgehend umziehen, obwohl die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
In der Sendung äußerte Petra, dass sie Mannheim verlassen möchte, um einen Neuanfang zu starten, vor allem da ihr Freund bereits in Dessau lebt und der Familie eine Wohnung in seinem Mehrfamilienhaus vermittelt hat. Trotz Bedenken des Hausmeisters wegen eines schnellen Auszugs und möglicher rechtlicher Konsequenzen aufgrund der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist, bleibt Petra entschlossen, den Umzug durchzuführen.
Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, zeigt sich Petra unbeeindruckt und droht notfalls damit, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine nicht fristgerechte Kündigung dazu führen kann, dass das Mietverhältnis bestehen bleibt und der Vermieter weiterhin die Miete verlangen kann, selbst wenn die Mieter bereits ausgezogen sind. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, wie beispielsweise hohe Schimmelbelastung.