Ein 28-jähriger Mann ist am 21. Januar 2025 bei einer Kontrolle auf der A5 bei Neuenburg am Rhein aufgeflogen, als er versuchte, sich mit einem nicht ihm zustehenden indischen Reisepass auszuweisen. Die Kontrolle, die im Rahmen einer Sicherheitskooperation in Baden-Württemberg stattfand, beinhaltete die Zusammenarbeit der Bundespolizei, der Autobahnfahndung Freiburg und des Zolls. Der Pass des Mannes war europaweit im Schengener-Informationssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben.
Nach dem Aufeinandertreffen mit den Beamten wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, und das Amtsgericht verurteilte den Tatverdächtigen am selben Tag zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen Missbrauchs von Ausweispapieren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Direkt im Anschluss wies die Bundespolizei den Mann zurück nach Frankreich.