LudwigsburgPolitik

Wichtig! Kontrollieren Sie Ihre Briefwahlunterlagen für die Kreistagswahl in Ludwigsburg-Steinheim.

Im Landkreis Ludwigsburg gibt es erhebliche Unterschiede in der Anzahl der Stimmberechtigten für verschiedene Wahlen. Laut dem Landratsamt sind 417.668 Bürger zur Teilnahme an der Kreistagswahl berechtigt, während es bei der Regionalwahl 372.630 und bei der Europawahl 365.970 sind. Die genauen Zahlen für die Kommunalwahl sind auf Kreisebene nicht erfasst.

Die Zustellung der richtigen Stimmzettel für die Briefwahl stellt eine Herausforderung dar, wie sich kürzlich zeigte, als einige Briefwähler im Wahlkreis 11 fälschlicherweise Stimmzettel für die Kreistagswahl im Wahlkreis 14 erhielten. Diese Irrtümer werden auf Fehler bei der Druckerei zurückgeführt, die alle Stimmzettel für die verschiedenen Wahlkreise produziert.

Aufgrund dieser Vorkommnisse ruft der Kreiswahlleiter Andreas Eschbach alle Briefwähler dazu auf, ihre Stimmzettel für die Kreistagswahl sorgfältig zu überprüfen und bei Bedarf die richtigen Unterlagen bei ihrer Gemeinde anzufordern. Betroffene Wähler im Wahlkreis 11 wurden bereits per Infoschreiben informiert.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist in vielen Städten und Gemeinden bereits online möglich. In Ludwigsburg und Sachsenheim können Bürger ihre Unterlagen sogar per E-Mail, Fax oder über die städtische Homepage anfordern. In Bietigheim-Bissingen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dies über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu tun.

Um sicherzustellen, dass die Briefwahlstimmen ordnungsgemäß gezählt werden, müssen die ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig zurückgesendet oder persönlich in der Gemeinde abgegeben werden. Stimmzettel, die nach 18 Uhr am Wahlsonntag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Gemäß der Kommunalwahlordnung können Briefwahlunterlagen und Wahlscheine bis zum zweiten Tag vor der Wahl bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Es ist inzwischen auch möglich, dies online zu erledigen. Für die Beantragung oder Abholung von Unterlagen für eine andere Person wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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