Ludwigsburg

Raumordnungsbehörde erlaubt Klärschlammheizkraftwerk in Walheim: Die Genehmigung im Detail

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Zielabweichungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes in Walheim abgeschlossen. Die höhere Immissionsschutzbehörde hat die Abweichung vom Regionalplan zugelassen. Das geplante Klärschlammheizkraftwerk soll auf dem Gelände des Kraftwerks in Walheim entstehen und eine Monoverbrennung zur Verbrennung kommunalen Klärschlamms sowie die Erzeugung von Strom und Wärme umfassen.

Der Regionalplan Stuttgart sieht den Standort für Regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen vor, was eine Abweichung vom Raumordnungsziel erforderlich machte. Die Raumordnungsbehörde prüfte die Vertretbarkeit des Vorhabens und dessen Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Regionalplans. Die Standortsuche der Vorhabenträgerin EnBW ergab, dass Walheim die Vorgaben erfüllt und über ausreichende Verkehrsanbindung sowie Flächenreserven verfügt.

Die Entscheidung des Zielabweichungsverfahrens wird in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen. Die höhere Immissionsschutzbehörde wird die Einwendungen prüfen und einen Erörterungstermin abhalten. Der Bescheid zum Zielabweichungsverfahren ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart abrufbar. Der nächste Schritt ist die Erörterung der Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen des rechtlichen Prozesses zur Schaffung des Klärschlammheizkraftwerkes in Walheim.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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