Im Markgräflerland stehen die Weinbauern vor einer ernsten Herausforderung: die Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae) und die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) bedrohen ihre Weinberge. Diese Schädlinge verbreiten sich sowohl durch direkten Pflanzenkontakt als auch durch Wind und können zu einem massiven Absterben der Pflanzen führen, was wirtschaftliche Einbußen zur Folge hätte. Besonders betroffen sind verwilderte Reben, die als Brutstätte für die Reblaus dienen, und deren Ausbreitung erschwert die Arbeit der Winzer erheblich. Wie der Südkurier berichtet, hat das Landratsamt Lörrach bereits Maßnahmen ergriffen, um den Schädlingen entgegenzuwirken.

Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen ist die am 30. Januar 2023 in Kraft tratene Allgemeinverfügung, die bis zum 31. Januar 2028 gelten soll. Diese sieht vor, dass verwilderte Reben entfernt und mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen. Allerdings sind diese Vorgehensweisen nur auf Böschungen und nicht bewirtschaftete Flächen beschränkt. Während die Winzer im Landkreis Lörrach aktiv gegen die Schädlinge vorgehen, sind im angrenzenden Landkreis Waldshut derzeit keine akuten Probleme mit Reblaus oder Rebzikade bekannt. Allerdings könnten Maßnahmen dort nur in Abhängigkeit von zukünftigen Schäden und Befall getroffen werden.

Details zu den Schädlingen

Die Reblaus wird etwa 0,7 bis 1,4 Millimeter groß und gilt als bedeutender Schädling im Weinbau. Das gesamte Anbaugebiet Baden ist bereits vollständig von der Reblaus befallen. Zudem wurde die Amerikanische Rebzikade erstmals im August 2022 in den Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Schliengen nachgewiesen. Diese Zikade ist etwa fünf Millimeter groß und lässt sich durch ihre schwarzen Flügelspitzen und den orange-weiß gestreiften Kopfbereich erkennen. Ein weiteres Problem ist die Rebkrankheit Grapevine flavescence dorée, die zu vorzeitigem Absterben der Pflanzen und signifikanten Ertragseinbußen führen kann, so die AGES. Befallsgebiete erstrecken sich über einen Umkreis von 500 Metern um die jeweiligen Befallsstellen, während für die Gefährdungsbereich eine Breite von mindestens zwei Kilometern ausgewiesen wird.

Die empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Zikade und der damit verbundenen Rebkrankheit beinhalten den Einsatz von Insektiziden sowie die Rodung, Verbrennung oder das Häckseln des Holzes der befallenen Rebstöcke. Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg führt regelmäßige Monitorings durch, um das Befallsgebiet der Zikade zu bestimmen. Verdachtsfälle müssen umgehend dem Institut oder der Offizialberatung gemeldet werden. Sollte über zwei Vegetationsperioden hinweg kein Befall mehr festgestellt werden, kann die Allgemeinverfügung aufgehoben werden.

Der Kontext der Zikaden

Die Rebzikade gehört zur Familie der Auchenorrhyncha, auch bekannt als „Zirpen“. Diese artenreiche Insektenfamilie umfasst rund 40.000 Arten, die meist auffällig gefärbt sind. Sie besitzen einen Saugrüssel, um Nährstoffe aus Pflanzen durch Anstechen und Aussaugen bestimmter Pflanzenteile zu gewinnen. Die meisten Zikadenarten sind auf spezielle Nährpflanzen spezialisiert und sind in der Lage, aus dem Stand bis zu 70 Zentimeter hoch zu springen. Dieser Aspekt macht sie besonders tricky für die Bekämpfung, da sie sich schnell in einem Weinbaugebiet verbreiten können. Weitere Informationen zu Zikaden finden sich bei weinguide.de.

Die Situation ist bedenklich, und die Winzer im Markgräflerland hoffen auf ein rasches Eingreifen und wirksame Maßnahmen, um ihre Weinberge und damit ihren Lebensunterhalt zu schützen.