LörrachWirtschaft

Rentner aus Lahr verurteilt: Dreister Sozialleistungsbetrug aufgedeckt

Das Hauptzollamt Lörrach deckte einen Sozialleistungsbetrug eines Rentners aus Lahr auf. Der Rentner hatte über einen Zeitraum von drei Jahren Sozialleistungen vom Amt für Soziales und Versorgung bezogen, ohne sein Nebengewerbe im Handel mit Schrott und Altmetall offenzulegen. Die Zöllner ermittelten einen unrechtmäßigen Bezug von mehr als 18.600 Euro an Sozialleistungen. Das Amtsgericht Lahr verurteilte den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der rechtskräftige Strafbefehl legt fest, dass der Beschuldigte den Schaden an der Sozialleistungsbehörde erstatten muss.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Erheblichkeit des Betrugsfalls und zeigt die Konsequenzen für den Rentner aus Lahr. Durch das Verschweigen seiner anderen Einkommensquelle hat er nicht nur das Vertrauen in die Sozialleistungsbehörde missbraucht, sondern auch finanzielle Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bedürftigen begangen. Die Bewährungsstrafe soll als Warnung dienen und verdeutlichen, dass Sozialleistungsbetrug nicht toleriert wird.

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Die Verantwortlichen betonten die Bedeutung der Ermittlungsarbeit der Zöllner bei der Aufdeckung von Betrugsfällen und der Sicherstellung von gerechter Verteilung von Sozialleistungen. Der Rentner aus Lahr wurde zur Rechenschaft gezogen und muss nun die Konsequenzen seines Handelns tragen. Die Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Betrags an die Sozialleistungsbehörde ist eine notwendige Maßnahme zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.

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