Im Landkreis Lörrach wurde die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens mit massiven Bußgeldern bestraft – insgesamt über 43.000 Euro! Grund sind gravierende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und den Mindestlohn. Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten überraschende Kontrollen durch und entdeckten, dass die Chefin über einen Zeitraum von fast zwei Jahren die Arbeitszeiten mehrerer Beschäftigter nicht ordnungsgemäß dokumentiert hatte.
Nicht nur das: Die Geschäftsfrau hatte zudem 24 Angestellten nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und damit fast 10.000 Euro gespart! Besonders brisant: Ein Mitarbeiter erhielt über sieben Monate hinweg mehr als 2.700 Euro zu wenig. In Anbetracht ihrer Vorgeschichte – sie wurde bereits zuvor wegen ähnlicher Verstöße bestraft – verstärkt das die Schwere der Vorwürfe. Die Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig, doch die Inhaberin wollte sich zu den neuen Vorwürfen nicht äußern.