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OLG-Beschluss: Kein Rechtsmittel gegen Einstellung der Ermittlungen wegen vermeintlicher Vergiftung bei Chrupalla-Veranstaltung

Der AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla scheiterte vor Gericht in Bezug auf einen angeblichen Stich im Arm, wie das Oberlandesgericht (OLG) entschied. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Ermittlungen eingestellt, da kein konkreter Verdacht einer Straftat bestand. Chrupalla gab an, während einer Veranstaltung am 4. Oktober einen Stich gespürt zu haben und litt anschließend unter Schmerzen, Schwindel und Übelkeit. Trotz negativer Testergebnisse auf Vergiftung konnte eine Verletzung durch eine fremde Person nicht ausgeschlossen werden, doch es fehlten konkrete Hinweise für Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft. Das OLG hielt fest, dass gegen den Beschluss keine Rechtsmittel eingelegt werden können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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