Ein Freiburger Gewerbetreibender wurde vom Amtsgericht Freiburg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe absichtlich nicht dem Jobcenter mitgeteilt hatte, während er Arbeitslosengeld bezog. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach zeigten, dass der 42-Jährige zwischen September 2021 und Mai 2023 etwa 59.000 Euro verdiente, während er gleichzeitig unrechtmäßig knapp 19.000 Euro Arbeitslosengeld erhielt. Der Mann hatte trotz seiner Mitteilungspflicht die Einnahmen vor dem Jobcenter verborgen, was nun Konsequenzen für ihn hat.