LörrachPolitik

Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz: Nächster Schritt im Verfahren vor dem OVG

Verfassungsschutz und AfD: Was bedeutet das Urteil für die Partei?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sein Urteil im Prozess zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz verkündet. Die Entscheidung des 5. OVG-Senats könnte bedeuten, dass der Verfassungsschutz weiterhin die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen darf. Dabei wird das Bundesverfassungsschutzgesetz als Bewertungsmaßstab herangezogen. Nachdem die Jugendorganisation der AfD (JA) bereits als extremistisch eingestuft wurde, hat das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2024 diese Einschätzung bestätigt.

Die Frage der extremistischen Bestrebungen war jedoch nicht der Fokus des aktuellen Verfahrens vor dem OVG. Die Anwälte der AfD haben bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen und gegebenenfalls eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzustreben. Sollte es zu einer Revision kommen, würde das Bundesverwaltungsgericht eventuelle Rechtsfehler des OVG prüfen können.

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Da das OVG in Münster die letzte Tatsacheninstanz darstellt, wären der AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht keine neuen Beweisanträge mehr möglich. Die Entscheidung des OVG könnte somit weitreichende Auswirkungen auf die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz haben und die weitere Entwicklung des Prozesses maßgeblich beeinflussen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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