Ein ehemaliger Geschäftsinhaber einer Baufirma wurde vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Hauptzollamt Lörrach deckte in umfangreichen Ermittlungen gravierende Unregelmäßigkeiten auf: Der offizielle Geschäftsführer führte bloß Hilfsarbeitertätigkeiten aus und hatte das Unternehmen unter falschem Namen und mit gefälschtem Ausweis gegründet. Tatsächlich hinter dem Firmengebaren steckte ein mehrfach vorbestrafter Mann, dem die Gründung eines Unternehmens verwehrt gewesen wäre.
Über einen Zeitraum von 14 Monaten verweigerte der Angeklagte die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von etwa 130.000 Euro und zahlte die Löhne seiner Arbeiter überwiegend schwarz. Zusätzlich stellte er für fremde Firmen Scheinrechnungen aus, für Leistungen, die niemals erbracht wurden. Trotz eines anfänglichen Geständnisses legte der Angeklagte Berufung ein, wurde jedoch in der Berufungsinstanz erneut verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.