Kriminalität und JustizLörrach

Angeklagter anspruchsvoll wegen Mordes verurteilt: Jugend- vs. Erwachsenenstrafrecht im Fokus

In einem kürzlich abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde ein Angeklagter wegen des Mordes an einer 14-jährigen Jugendlichen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und Vertreter der Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit der anschließenden Sicherungsverwahrung gefordert. Sie plädierten dafür, den Angeklagten nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen argumentierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts und beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe unterhalb von zehn Jahren.

Letztendlich entschied das Gericht, dass die Mordmerkmale der Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen erfüllt waren. Daher wurde das Erwachsenenstrafrecht angewendet. Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeklagte knapp einen Monat vor Vollendung seines 21. Lebensjahres und führte ein selbstbestimmtes Leben. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zuvor die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten bestätigt.

Das Urteil spiegelt die Ernsthaftigkeit des Verbrechens wider und sendet ein klares Signal hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen und der Bestrafung von Tätern, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Verhandlung und das Urteil markieren einen wichtigen Schritt im Bemühen um Gerechtigkeit für die getötete 14-jährige Jugendliche und ihre Familie.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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