Am Amtsgericht Konstanz wurde am 25. Februar 2025 ein Urteil verkündet, das die Schwimmausbildung in Baden-Württemberg stark in Frage stellt. Zwei Lehrerinnen wurden wegen der fahrlässigen Tötung eines siebenjährigen Schülers verurteilt, der während seiner ersten Schwimmstunde im September 2023 ertrank. Der Gerichtsprozess offenbarte erhebliche Mängel in den Sicherheitsvorkehrungen, die dazu führten, dass der Junge leblos im Wasser trieb, ohne dass die Lehrerinnen in der Lage waren, rechtzeitig einzugreifen.

Das Gericht entschied, dass die Lehrerinnen alle 21 Zweitklässler, darunter auch Nichtschwimmer, gleichzeitig ins Wasser gelassen hatten. Die Strafe für die verurteilte Lehrerin beträgt neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die damalige Referendarin erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 7.000 Euro Schmerzensgeld. Beide Lehrerinnen haben angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen und betonen, dass sie sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten hätten.

Reaktionen von Eltern und Lehrerverband

Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) äußerte sich besorgt über die Auswirkungen des Urteils auf den Schwimmunterricht. VBE-Chef Gerhard Brand hat einen Brief an Landesministerin Theresa Schopper und Bildungspolitiker im Landtag geschickt. In dem Schreiben wird die Frage aufgeworfen, wie Schwimmunterricht unter diesen erschwerten Bedingungen noch möglich sein kann. Brand führte an, dass viele Lehrkräfte verunsichert seien und sich fragen, welche Konsequenzen die Entscheidung des Gerichts auf ihre Arbeit haben könnte.

Die GEW Baden-Württemberg kritisierte zudem die ohnehin angespannte Personalsituation an den Schulen. Sie forderte mehr Unterstützung für die Lehrkräfte in Bezug auf die Sicherheit im Schwimmunterricht. Der VBE betonte die Notwendigkeit, dass Schulen enger mit Schwimmverbänden zusammenarbeiten müssen, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.

Aktueller Status der betroffenen Lehrerinnen

Nach der Urteilsverkündung arbeiten die beiden Lehrerinnen weiterhin, jedoch geben sie keinen Schwimmunterricht mehr. Eine der Lehrerinnen ist an der Grundschule in Konstanz beschäftigt, während die andere an einer befristeten Stelle in der Schweiz tätig ist. Vor dem gerichtlichen Verfahren hatten beide bereits eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatten, was zur jetzigen Gerichtsverhandlung führte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und während die Lehrerinnen in Berufung gehen, bleibt abzuwarten, wie sich diese gerichtlichen Auseinandersetzungen auf den Schwimmunterricht in Baden-Württemberg auswirken werden. Ängste und Zweifel über die Durchführung von Schwimmunterricht in Schulen sind bei Lehrkräften sowie Eltern groß, während die Sicherheitslage für die Schüler weiterhin kritisch betrachtet wird. Die Lehrerinnen hatten während des Schwimmunterrichts versucht, die Kinder spielerisch ans Wasser zu gewöhnen, was angesichts des nun bestehenden Urteils in einem anderen Licht gesehen wird.

Insgesamt zeigen die Geschehnisse, dass Schulschwimmen und die Sicherheit der Schüler besonders in den Fokus gerückt sind und eine breite Diskussion über die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in diesem Bereich angestoßen werden muss. Weitere Informationen über die Hintergründe des Falls bietet der SWR sowie die Tagesschau.