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Kostenloser Schulbus für Schüler: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Baden-Württemberg

Eine Familie aus dem Kreis Tübingen reichte eine Klage ein, um den kostenlosen Schulbus für ihre Kinder zu erzwingen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat jedoch am 11. April die Klage als unzulässig erklärt. Der Sprecher des EGMR in Straßburg gab bekannt, dass keine Begründung für diese Entscheidung vorgelegt wurde.

Die Kläger argumentierten, dass die Kostenbeteiligung für den Schulbus das Recht auf Bildung verletze, wie es in der europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist. Die Klägerfamilie wurde von einer Elterninitiative unterstützt, die forderte, dass der Staat die Kosten für die Schulwegbeförderung übernehmen solle. Die Initiative betonte die Bedeutung, dass Schülerinnen und Schüler die Schule kostenfrei erreichen können sollten.

In der Vergangenheit hatten bereits mehrere Familien in Baden-Württemberg gegen die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten geklagt, jedoch ohne Erfolg. Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als auch der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wiesen die Klagen ab und bestätigten die Notwendigkeit einer Kostenbeteiligung der Eltern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist Teil des Europarats und setzt sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Trotz der Entscheidung zur Unzulässigkeit der Schulbus-Klage zeigt dieser Fall die anhaltende Debatte um die Kostenübernahme im Bildungsbereich und die möglichen Auswirkungen auf den Zugang zur Bildung für alle Schülerinnen und Schüler.

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