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ZOLL-Prüfaktion in Gastronomie und Hotellerie: Bundesweite Kontrolle deckt Verstöße auf

Am 08. Juni 2024 führte das Hauptzollamt Singen intensive Kontrollen in 18 Gastronomiebetrieben durch, bei denen insgesamt 111 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. Unterstützt von 33 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), konzentrierten sich die Überprüfungen auf Betriebe in den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald Baar Kreis und Konstanz. Diese Maßnahmen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Hotelleriegewerbe, bei der auch die Steuerfahndung Konstanz involviert war.

Die Zollbeamten kontrollierten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Sozialleistungsbetrug. In einigen Fällen erforderte dies umfassende Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen sowie der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Bereits während der Kontrollaktion wurden sieben Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt, sowie sechs Fälle, in denen die Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten wurden.

Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, Sonja Müller, betonte die Bedeutung dieser Kontrollen, um die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen. Insgesamt konnten 16 ausländische Mitarbeiter keine gültigen Aufenthaltstitel oder Arbeitsgenehmigungen vorlegen, was zur Einleitung von zehn Ermittlungsverfahren führte.

Zusätzlich zu den aktuellen Kontrollen trägt der Zoll mit seinen umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßige, risikoorientierte Prüfungen durch, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Mit einem Fokus auf besonders betroffene Branchen werden bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durchgeführt, um eine hohe Anzahl an Überprüfungen sicherzustellen.


OTS

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