Am 18. September 2023 ereignete sich in Konstanz ein tragisches Unglück während des ersten Schwimmunterrichts eines siebenjährigen Jungen. Während dieses Schwimmunterrichts driftete der Schüler, ein Zweitklässler, mindestens eine Minute lang leblos im Wasser, bevor er gerettet und reanimiert werden konnte. Trotz der Rettungsmaßnahmen verstarb der Junge einige Tage später im Krankenhaus. Dies berichtet Schwäbische.de.

Das Amtsgericht Konstanz sprach in der Folge ein Urteil gegen zwei Lehrerinnen, die aufgrund der fahrlässigen Tötung des Jungen verurteilt wurden. Die 44-jährige Lehrerin erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und muss zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern zahlen. Die 28-jährige Referendarin erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und hat eine Zahlung von mindestens 7.000 Euro zu leisten. Beide Strafen sind auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht stellte fest, dass der Tod des Jungen hätte verhindert werden können und kritisierte die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen während des Schwimmunterrichts, bei dem alle 21 Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter sowohl Schwimmer als auch Nichtschwimmer. Diese Vorgehensweise war nach Ansicht des Gerichts gefährlich und unzulässig, da eine Gruppenbildung zur Sicherheit notwendig gewesen wäre.Welt.de.

Reaktionen und Folgen

Nach Verkündung des Urteils kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an, während die Lehrerin angab, sie habe die Kinder im Blick gehabt. Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse ist die Debatte um die Sicherheitsstandards im Schwimmunterricht neu entflammt. Schwimmunfälle sind bei Kindern weit verbreitet. Obwohl sich die meisten Schulen bemühen, eine sichere Umgebung für den Schwimmunterricht zu gewährleisten, zeigt eine Analyse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass viele Kinder nach der Grundschulzeit nicht sicher schwimmen können. Die Zielsetzung der Schwimmausbildung in Schulen, den sicheren Aufenthalt und die Beweglichkeit im Wasser zu fördern, ist umso wichtiger, da Schwimmen als grundlegende motorische Kompetenz für alle Schüler gilt.

Die Anforderungen an den Schwimmunterricht sind hoch. Kinder sollen frühzeitig einen positiven Umgang mit Wasser entwickeln und Schwimmen angstfrei erlernen. Die DGUV Information 202-107 behandelt die Organisation und Durchführung von Schwimmunterricht in Grundschulen und betont den sicheren Umgang mit Wasser als lebenserhaltende Kompetenz. Eltern spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie ihre Kinder in Wassergewöhnung und regelmäßige Besuche von Schwimmbädern einführen. Die Initiative „Sicherheit und Gesundheit im und durch Schulsport“ (SuGiS) hat deshalb spezifische Materialien zur Unterstützung von Lehrern und Schulen entwickelt.DGUV

Das triste Ende des siebenjährigen Jungen während des Schwimmunterrichts mahnt dazu, bestehende Sicherheitsstandards zu überprüfen und zu stärken. Nur durch konsequente Maßnahmen kann verhindert werden, dass sich solche tragischen Vorfälle in der Zukunft wiederholen.