Ein 21-jähriger rumänischer Fahrer wurde am Zollamt Bietingen von den Beamten des Hauptzollamts Singen gestoppt, während er einen Sportwagen im Wert von 400.000 Euro in die Schweiz transportieren wollte. Bei einer Kontrolle entdeckten die Zollbeamten ein Schlagringmesser in seinem Gepäck. Der Fahrer behauptete, die Waffe zur Selbstverteidigung mitzuführen.

Die Entdeckung führt jetzt zu einem Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Während die Waffe sichergestellt wurde, durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft in Konstanz wird das weitere Vorgehen bestimmen. Nach deutschem Recht sind Schlagringe und Schlagringmesser grundsätzlich verboten, und der Besitz solcher Waffen kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben.