Am Amtsgericht in Konstanz fand ein Prozess statt, der unter anderem den tragischen Tod eines siebenjährigen Jungen zum Thema hatte, der im September 2023 während des Schwimmunterrichts ertrank. Die beiden betroffenen Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Gericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für die Lehrerin und sechs Monaten auf Bewährung für die Referendarin, die im Unterricht eine Aufsichtspflicht hatten. Darüber hinaus wurden Schmerzensgelder in Höhe von 10.000 Euro für die Lehrerin und 7.000 Euro für die Referendarin an die Eltern des Jungen verhängt. [SWR] berichtet, dass das Urteil aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen und einer mangelhaften Übersicht der Lehrerinnen getroffen wurde.
Bei dem Vorfall waren insgesamt 21 Zweitklässler im Wasser, viele davon konnten nicht schwimmen. Die Unterlagen deuten darauf hin, dass alle Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden, was als für die Aufsicht gefährlich angesehen wird. Der Junge trieb mindestens eine Minute leblos mit dem Gesicht nach unten im Wasser, bevor eine der Lehrerinnen ihn herauszog und in einem verzweifelten Versuch, ihn zu reanimieren, erste Hilfe leistete.
Rechtliche Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft ist fest davon überzeugt, dass der Tod des Jungen hätte verhindert werden können, und ein Strafbefehl war bereits erlassen worden, gegen den die Lehrerinnen Einspruch einlegten. Diese plädierten daraufhin im Prozess auf Freispruch und wiesen darauf hin, dass sie sich an alle Vorgaben des Kultusministeriums gehalten hätten. Der Verteidiger argumentierte, dass den Schülern erklärt wurde, im Nichtschwimmerbereich zu bleiben, dessen Tiefe an der entsprechenden Leine etwa 1,35 Meter betrug. Der Junge, der 1,25 Meter groß war, kam während seiner ersten Schwimmstunde unter Wasser.
Die Oberstaatsanwältin forderte für die Lehrerin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie elf Monate für die Referendarin, jeweils auf drei Jahre Bewährung. Finden sich die Frauen schuldig, könnten sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Nachwirkungen und Unterstützung für Schwimmunterricht
Die beiden Lehrerinnen unterrichten weiterhin, geben jedoch keinen Schwimmunterricht mehr. Die eine Lehrerin ist an einer Grundschule in Konstanz tätig, während die andere ihr Referendariat abgeschlossen hat und nun eine befristete Anstellung in der Schweiz hat. Beide Frauen berichten von erheblichen psychischen Belastungen durch den Vorfall und sorgen sich um ihre berufliche Zukunft. Die Eltern des Jungen, die beim Prozessauftakt nicht anwesend waren, leiden nach wie vor stark unter dem Verlust und hoffen auf Antworten. Um die Sicherheit im Schwimmunterricht zu erhöhen, unterstützt die Crescere Stiftung Bodensee das Programm „Schwimmenlernen lernen“ nach dem tödlichen Unglück.
Behörden wie das Regierungspräsidium Freiburg und das Konstanzer Schulamt beobachten den Prozess genau, um mögliche Konsequenzen für den Schwimmunterricht in Schulen zu erkennen. Die Tragödie wirft Fragen über die Sicherheitsstandards im Schwimmunterricht auf und könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Lehrpläne und Sicherheitsrichtlinien haben.
Für weitere Informationen zu dem Fall lesen Sie auch die Berichte auf [Spiegel] und [Tagesschau].