Am Sonntag, dem 2. März 2025, führte die Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Konstanz-Autobahn zwei Haftbefehle aus. Zunächst wurde ein 46-jähriger ungarischer Staatsangehöriger kontrolliert, gegen den ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vorlag. Er konnte seine Geldstrafe aufgrund eines im April 2022 erlassenen Strafbefehls nicht bezahlen und wurde zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
In einem anderen Fall zahlte die Ehefrau eines weiteren Gesuchten sofort die fällige Geldstrafe und verhinderte so dessen Inhaftierung. Die effizienten Maßnahmen der Bundespolizei haben somit in beiden Fällen rechtliche Konsequenzen für die betroffenen Personen zur Folge gehabt.