Ein 28-jähriger Slowake wurde am Grenzübergang Bietingen/Thayngen von der Bundespolizei festgenommen, nachdem gegen ihn gleich drei Haftbefehle bestanden. Zwei dieser Haftbefehle stammen von der Staatsanwaltschaft Dresden, die ihn wegen Diebstahls verurteilt hatte – die Urteile fielen im Juli und September 2023. Zusätzlich lastet ein Haftbefehl aus Gera auf ihm, da er nicht für eine Geldstrafe des Amtsgerichts Pößneck im Juli 2023 aufkam, die wegen falscher Verdächtigung verhängt wurde.

Am Grenzübergang konnte der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.190 Euro nicht zahlen. Die Konsequenz? Er wurde zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht. Ein klassischer Fall von „Schneller als die Polizei erlaubt“ – aber diesmal hat die Justiz das letzte Wort.