Ein harmloses Telefonat kann fatale Konsequenzen nach sich ziehen, wie der Fall von Ralf Schuster zeigt. Der selbstständige Malermeister aus Bad Säckingen erhielt vor sieben Monaten einen Anruf von einem vermeintlichen Google-Mitarbeiter, der ihm anbot, die Sichtbarkeit seines Betriebs in Google-Suchanfragen zu erhöhen. Schuster hörte dem Anrufer aufmerksam zu und stimmte sogar zu, das Gespräch aufzuzeichnen.
Der Anrufer unterbreitete ein Vertragsangebot zur Optimierung von Google-Einträgen für über 2000 Euro pro Jahr, was in drei Jahren insgesamt über 6000 Euro kosten würde. Da Schuster ein kleines Unternehmen führt, lehnte er das Angebot entschieden ab. Doch einige Tage später erhielt er ein Schreiben von der Blue GmbH mit einer Zahlungsaufforderung für einen „Google Premium Vertrag (Business Optimierung)“ über 2142 Euro für das erste Jahr. Schuster war schockiert von dieser unerwarteten Rechnung.
Rechtsstreit gegen die Blue GmbH
Um den Vertrag anzufechten, der seiner Meinung nach auf „arglistiger Täuschung und Wucher“ basierte, erhielt Schuster Unterstützung von der Handwerkskammer Konstanz und einem juristischen Freund. Seinen Recherchen zufolge ist er kein Einzelfall; die Blue GmbH ist bekannt dafür, viele Kunden mit ähnlichen „Telefonfallen“ zu konfrontieren. Das Unternehmen trat bereits in mehreren Rechtsstreitigkeiten auf und hatte teils Erfolg.
Nach einem gerichtlichen Urteil des Amtsgerichts Rheine wurde am 23. Juni 2022 ein Zahlungsbegehren der Blue GmbH abgewiesen. In diesem Fall hatte ein Beklagter, Betreiber einer Tierarztpraxis, bestritten, einen Auftrag erteilt zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Blue GmbH nicht nachweisen konnte, dass ein Dienst- oder Werkvertrag mit ihm geschlossen wurde.
Risiken für Verbraucher
Die Methoden, mit denen Verbraucher wie Schuster in solche Fallen geraten, sind oftmals perfide. Anrufer drängen dazu, am Telefon „Ja“ zu sagen, was den Eindruck einer Zustimmung erweckt. Laut Verbraucherzentrale erhalten Betroffene häufig unerwartete Rechnungen, obwohl sie nichts bestellt haben. In vielen Fällen wird das „Ja“ aus dem Gespräch herausgeschnitten und in eine Art Vertragsunterzeichnung hineingepuzzelt.
Verbraucher, die von solchen Praktiken betroffen sind, müssen aktiv gegen diese unberechtigten Forderungen vorgehen. Experten raten dazu, Gespräche mit Anrufern ausführlich zu dokumentieren, um im Ernstfall Beweise zu haben. Außerdem können Musterbriefe zur Abwehr dieser Forderungen genutzt werden.
Angesichts von Schusters Erfahrung und den vielen weiteren Berichten über die Blue GmbH ist es entscheidend, dass Verbraucher wachsam bleiben und sich über ihre Rechte im Klaren sind. Die gesetzlichen Regelungen verlangen, dass langfristige Verträge erst nach Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung gültig werden. Das bedeutet, dass Verbraucher gut beraten sind, o einfach nur „Ja“ zu sagen und stattdessen auch einmal nachzufragen oder das Gespräch abzubrechen. Schuster und seine Frau haben ihr Ziel, andere vor ähnlichen Erfahrungen zu warnen, klar vor Augen.