Das Hauptzollamt Singen und die Bundespolizeiinspektion Konstanz warnen eindringlich vor den Gefahren beim Kauf von Silvesterfeuerwerk. In den Tagen vor dem Jahreswechsel sind vermehrt Feuerwerkskörper im Umlauf, deren Herkunft und Verarbeitung zweifelhaft sind. Mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen, denn die Einfuhr von unzulässigem Feuerwerk verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und zieht immer ein Strafverfahren nach sich.
Die Behörde betont, dass nur Feuerwerkskörper mit einem CE-Kennzeichen importiert werden dürfen. Zur eigenen Sicherheit sollten Verbraucher auf Produkte verzichten, die nicht nachverfolgbar sind oder keine vorgeschriebene Kennzeichnung aufweisen. Der Aufruf zur Vorsicht gilt, um Unfälle und rechtliche Probleme zu vermeiden. Sicher und lautstark in das neue Jahr feiern – aber bitte mit Bedacht!
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