Am 13. März 2025 hat das Hauptzollamt Karlsruhe zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine großangelegte Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Im gesamten Bundesgebiet waren alle Hauptzollämter beteiligt, und es wurden etwa 85 Personen befragt. Dabei wurden drei Strafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei den Kontrollen stießen die Beamten auf mehrere Verstöße. Beispielsweise wurde in einem Kfz-Betrieb die Prüfung vor Ort wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Löhnen abgebrochen. Des Weiteren wurden in Ludwigshafen bei Kontrollen in einer Bäckerei und einem Café illegale Beschäftigungsverhältnisse und Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz aufgedeckt. Insgesamt wurden auch Zufallsfunde wie ein Vollstreckungshaftbefehl und Drogenentdeckungen gemeldet, was die Dringlichkeit solcher Prüfungen unterstreicht. Die Zollbehörden führen regelmäßig solche Maßnahmen durch, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit zu senken und illegale Beschäftigungsformen zu ahnden.