Das Hauptzollamt Karlsruhe hat im Zuge einer groß angelegten Kontrolle der Schwarzarbeit Bußgelder von über 100.000 Euro verhängt! Diese Maßnahmen waren das Ergebnis jahrelanger Ermittlungen, die auf Unregelmäßigkeiten bei einer Sicherheitsfirma zurückgehen, die 2019 am Hockenheimring tätig war. Bei der Überprüfung der Arbeitsunterlagen der betroffenen Firma wurde die Nichtzahlung des Mindestlohns aufgedeckt.
Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamtes, betont die Schwere der Verstöße: „Empfindliche Bußgelder sind die Konsequenz solcher Missachtungen.“ Außerdem macht sie deutlich, dass Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten, auch rechtliche Konsequenzen gemäß § 266a Strafgesetzbuch zu erwarten haben, da in diesen Fällen oft auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ein klarer Appell an alle Arbeitgeber, sich an die Gesetze zu halten!