In der Nacht auf den 9. Februar 2025 kam es in Karlsruhe zu erheblichen Zwischenfällen, als mehr als 35 Wahlplakate verschiedener Parteien abgerissen wurden. Laut ZVW fanden die Zerstörungen in zwei getrennten Vorfällen statt, an denen jeweils zwei Personen beteiligt waren. Diese Vorfälle scheinen jedoch nicht miteinander verbunden zu sein.

Der erste Vorfall ereignete sich nach Mitternacht im Bereich des Adenauerrings, wo zwischen 15 und 30 Plakate abgerissen wurden. Die genaue Anzahl der zerstörten Plakate konnte erst bei Tageslicht ermittelt werden. Der zweite Vorfall in der Kaiserstraße umfasste 22 abgerissene Plakate. Die Polizei stellte bei beiden Vorfällen jeweils zwei Verdächtige, gegen die nun wegen Sachbeschädigung ermittelt wird.

Weitere Vorfälle in Deutschland

All-in berichtet.

Die strengen Regeln über Wahlplakate in Deutschland besagen, dass diese Eigentum der jeweiligen Parteien sind und Veränderungen oder Zerstörungen als Sachbeschädigung strafbar sind. Die Strafen dafür reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen in extremen Fällen. Parteien berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, falls Plakate ersetzt werden müssen, so Tagesschau.

Wahlplakate müssen während der gesamten Wahlkampagne intakt bleiben, und die Zerstörung, etwa durch Zerreißen oder Überkleben, ist nicht zulässig. Selbst die Gemeinden haben das Recht, Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls Plakate abzuhängen, wenn die Parteien nicht reagieren. Dies führt nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die bis zu den Verwaltungsgerichten gehen können.

Diese Vorfälle sind Teil eines breiteren Problems, das mit dem bevorstehenden Bundestagswahltag am 23. Februar 2025 zusammenhängt, da die staatlichen und kommunalen Behörden besonders auf die Einhaltung der Wahlplakatregelungen achten müssen.