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Verkehrspolizei Karlsruhe stellt eklatante Mängel bei der Bildung einer Rettungsgasse fest

Die Verkehrspolizei Karlsruhe hat kürzlich nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 die Bildung einer Rettungsgasse überwacht. Dabei wurden insgesamt 85 Verkehrsteilnehmer registriert, die keine Rettungsgasse gebildet haben und damit Einsatzfahrzeuge behinderten. Die meisten Verstöße wurden von Autofahrern begangen, aber auch 35 Sattelzüge und Lastwagen wurden wegen Fehlverhaltens auf dem linken Fahrstreifen verwarnt.

Polizeihauptkommissar Leopold von der Verkehrsgruppe Karlsruhe äußerte sich besorgt über die hohe Anzahl von Verstößen und betonte, dass die Situation im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zugenommen habe. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt etwa 18.000 Euro, Fahrverboten und Punkten in Flensburg rechnen.

Die Polizei gibt klare Hinweise zur Bildung einer Rettungsgasse, die in Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts erforderlich ist. Eine Daumenregel kann helfen, die korrekte Bildung der Rettungsgasse zu erleichtern: Der Daumen symbolisiert die linke Fahrspur, während die restlichen Finger für die anderen Fahrspuren stehen. Durch diese einfache Regel sollte für alle Verkehrsteilnehmer klar sein, wie sie sich im Falle einer Rettungsgasse verhalten müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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